
Gutsherrliche Polizei , die in manchen Gegenden, namentlich in den östlichen Provinzen Preußens, mit dem Besitz eines Gutes verbundene Polizeigewalt; durch die Kreisordnung vom 13. Dez. 1872, welche die Ortspolizei den Amtsvorstehern überträgt, beseitigt.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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